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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07   

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https://dejure.org/2010,118519
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07 (https://dejure.org/2010,118519)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2010 - L 14 U 94/07 (https://dejure.org/2010,118519)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2010 - L 14 U 94/07 (https://dejure.org/2010,118519)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07
    Eine Gesundheitsstörung ist als Unfallfolge anzuerkennen, wenn der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht (BSG, Urteile vom 20. Januar 1987, Az.: 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 130 und vom 22. Juni 1988, Az.: 9/9a RVg 3/87, BSGE 63, 270, 271, Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, § 8 SGB VII Rn. 10) und der Ursachenzusammenhang zwischen ihm und dem Arbeitsunfall hinreichend wahrscheinlich ist.
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07
    Eine Gesundheitsstörung ist als Unfallfolge anzuerkennen, wenn der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht (BSG, Urteile vom 20. Januar 1987, Az.: 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 130 und vom 22. Juni 1988, Az.: 9/9a RVg 3/87, BSGE 63, 270, 271, Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, § 8 SGB VII Rn. 10) und der Ursachenzusammenhang zwischen ihm und dem Arbeitsunfall hinreichend wahrscheinlich ist.
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gestützt werden kann, und die dagegen sprechenden Umstände billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Acht bleiben müssen (BSGE 22, 203, 209; BSGE 43, 110, 113).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer hieran anknüpfenden Verletztenrente ist auch im Fall des Klägers zunächst die nachvollziehbare Feststellung der die Erwerbsfähigkeit mindernden Gesundheitsstörungen des Verletzten auf der Grundlage eines der üblichen Diagnosesysteme und sodann im nächsten Schritt die Prüfung, ob die versicherte Ursache (das Unfallereignis) direkt oder mittelbar für diese Gesundheitsstörungen wesentlich im Sinne der Theorie von der wesentlichen Bedingung war (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2008 - L 14 U 104/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2010 - L 14 U 94/07
    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass vorliegend, da die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Bescheiden vom 24. Juni 1987 und vom 14. November 1989 eine Verletztenrente auf unbestimmte Zeit mangels MdE in rentenberechtigender Höhe gänzlich ablehnte, eine etwaige Verschlimmerung der Unfallfolgen mangels Vorliegen eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung nicht unter Heranziehung des § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) - i. V. m. § 73 Abs. 3 SGB VII zu prüfen ist (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - L 14 U 104/06 - Steinwedel in Kasseler Kommentar, § 45 SGB X, Rdnr. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2010 - L 14 KO 7/09
    Die Vergütung der Antragstellerin für ihr im Berufungsverfahren L 14 U 94/07 erstelltes Gutachten wird auf 550 EUR festgesetzt.

    Die Antragstellerin erstattete im Berufungsverfahren (L 14 U 94/07) gemäß Beweisanordnung vom 16. April 2009 auf Antrag des Klägers gem. § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ein am 22. Juli 2009 bei Gericht eingegangenes Sachverständigengutachten betreffend die Folgen eines Arbeitsunfalls auf psychiatrischem Fachgebiet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 14 U 138/09
    Die Ablehnung oder Entziehung einer Rentenleistung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Beschluss vom 27. September 2010 - Az.: L 14 U 94/07; Urteil vom 15. Mai 2009 - Az.: L 9 U 133/08; Urteil vom 23. November 2010 - Az.: L 9 U 3/09 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 14 U 78/07
    Die Ablehnung oder Entziehung einer Rentenleistung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. März 2008 - Az.: L 14 U 104/06; Beschluss vom 27. September 2010 - Az.: L 14 U 94/07; Urteil vom 24. März 2011 - Az.: L 14 U 218/09; Urteil vom 15. Mai 2009 - Az.: L 9 U 133/08; Urteil vom 23. November 2010 - Az.: L 9 U 3/09 m.w.N.).
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